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MITTEILUNG DES PRÄSIDENTEN DES SICHERHEITSRATS

S/1999/8 vom 5. Januar 1999

1. Gemäß Ziffer 4 b) der Mitteilung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 30. Oktober 1998 (S/1998/1016) und im Anschluß an Konsultationen unter den Ratsmitgliedern nach dem Kein-Einwand-Verfahren kamen die Ratsmitglieder überein, für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1999 die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der folgenden Sanktionsausschüsse zu wählen:

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 661 (1990) zur Situation zwischen Irak und Kuwait

Vorsitzender: Peter van Walsum (Niederlande)

Stellvertretende

Vorsitzende: Argentinien und Gabun

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 748 (1992) betreffend die Libysch-Arabische Dschamahirija

Vorsitzender: Dr. Danilo Türk (Slowenien)

Stellvertretende

Vorsitzende: Brasilien und Gabun

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 751 (1992) betreffend Somalia

Vorsitzender: Jassim Mohammed Buallay (Bahrain)

Stellvertretende

Vorsitzende: Gambia und Niederlande

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 864 (1993) betreffend Angola

Vorsitzender: Robert R. Fowler (Kanada)

Stellvertretende

Vorsitzende: Argentinien und Malaysia

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 918 (1994) betreffend Ruanda

Vorsitzender: Hasmy Agam (Malaysia)

Stellvertretende

Vorsitzende: Bahrain und Kanada

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 985 (1995) betreffend Liberia

Vorsitzender: Martin Andjaba (Namibia)

Stellvertretende

Vorsitzende: Kanada und Malaysia

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 1132 (1997) betreffend Sierra Leone

Vorsitzender: Fernando Enrique Petrella (Argentinien)

Stellvertretende

Vorsitzende: Bahrain und Namibia

Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 1160 (1998)

Vorsitzender: Celso L. N. Amorim (Brasilien)

Stellvertretende

Vorsitzende: Gambia und Niederlande

2. Das Präsidium der genannten Sanktionsausschüsse wird sich aus den vorstehend angegebenen Mitgliedern zusammensetzen, deren Amtszeit am 31. Dezember 1999 endet.

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