1. Gemäß Ziffer 4 b) der Mitteilung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 30. Oktober 1998 (S/1998/1016) und im Anschluß an Konsultationen unter den Ratsmitgliedern nach dem Kein-Einwand-Verfahren kamen die Ratsmitglieder überein, für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 1999 die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der folgenden Sanktionsausschüsse zu wählen:
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 661 (1990) zur Situation zwischen Irak und Kuwait
Vorsitzender: Peter van Walsum (Niederlande)
Stellvertretende
Vorsitzende: Argentinien und Gabun
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 748 (1992) betreffend die Libysch-Arabische Dschamahirija
Vorsitzender: Dr. Danilo Türk (Slowenien)
Stellvertretende
Vorsitzende: Brasilien und Gabun
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 751 (1992) betreffend Somalia
Vorsitzender: Jassim Mohammed Buallay (Bahrain)
Stellvertretende
Vorsitzende: Gambia und Niederlande
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 864 (1993) betreffend Angola
Vorsitzender: Robert R. Fowler (Kanada)
Stellvertretende
Vorsitzende: Argentinien und Malaysia
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 918 (1994) betreffend Ruanda
Vorsitzender: Hasmy Agam (Malaysia)
Stellvertretende
Vorsitzende: Bahrain und Kanada
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 985 (1995) betreffend Liberia
Vorsitzender: Martin Andjaba (Namibia)
Stellvertretende
Vorsitzende: Kanada und Malaysia
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 1132 (1997) betreffend Sierra Leone
Vorsitzender: Fernando Enrique Petrella (Argentinien)
Stellvertretende
Vorsitzende: Bahrain und Namibia
Ausschuß des Sicherheitsrats nach Resolution 1160 (1998)
Vorsitzender: Celso L. N. Amorim (Brasilien)
Stellvertretende
Vorsitzende: Gambia und Niederlande
2. Das Präsidium der genannten Sanktionsausschüsse wird sich aus den vorstehend angegebenen Mitgliedern zusammensetzen, deren Amtszeit am 31. Dezember 1999 endet.