MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Zweiundfünfzigste Tagung
Tagesordnungspunkt 9 a) der vorläufigen Tagesordnung
WEITERE FÖRDERUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER MENSCHENRECHTE UND
GRUNDFREIHEITEN, EINSCHLIESSLICH DER FRAGE DES ARBEITSPROGRAMMS UND
DER ARBEITSMETHODEN DER KOMMISSION
ANDERE ANSÄTZE SOWIE MITTEL UND WEGE INNERHALB DES SYSTEMS DER
VEREINTEN NATIONEN ZUR BESSEREN GEWÄHRLEISTUNG DER EFFEKTIVEN
AUSÜBUNG DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Bericht der Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen,
ihre Ursachen und Folgen, Radhika Coomaraswamy, vorgelegt im Einklang
mit Resolution 1995/85 der Menschenrechtskommission
Rahmen für Musterrechtsvorschriften betreffend häusliche
Gewalt
INHALT
zum
Anfang
Einführung
1. Der vorliegende Rahmen für Musterrechtsvorschriften enthält
wichtige Elemente, die Bestandteil umfassender Rechtsvorschriften betreffend
häusliche Gewalt sein müssen. Diese Musterrechtsvorschriften
sollen gesetzgebenden Körperschaften und Organisationen, die sich
bei ihren gesetzgebenden Körperschaften für den Erlaß
umfassender Rechtsvorschriften zum Thema häusliche Gewalt einsetzen,
Redaktionshilfe bieten.
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