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Vereinte Nationen - Wirtschafts- und Sozialrat - 2. Februar 1996
MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Zweiundfünfzigste Tagung
Tagesordnungspunkt 9 a) der vorläufigen Tagesordnung



WEITERE FÖRDERUNG UND UNTERSTÜTZUNG DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN, EINSCHLIESSLICH DER FRAGE DES ARBEITSPROGRAMMS UND DER ARBEITSMETHODEN DER KOMMISSION


ANDERE ANSÄTZE SOWIE MITTEL UND WEGE INNERHALB DES SYSTEMS DER VEREINTEN NATIONEN ZUR BESSEREN GEWÄHRLEISTUNG DER EFFEKTIVEN AUSÜBUNG DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN


Bericht der Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, ihre Ursachen und Folgen, Radhika Coomaraswamy, vorgelegt im Einklang mit Resolution 1995/85 der Menschenrechtskommission


Rahmen für Musterrechtsvorschriften betreffend häusliche Gewalt


INHALT

Titel
Ziffer
Einführung
1
I.
Zielsetzung
2
II.
Begriffsbestimmungen
3 - 11
III.
Verfahren zur Anzeigeerstattung
12 - 25
IV.
Aufgaben der Richter
26 - 43
V.
Strafverfahren
44 - 55
VI.
Zivilverfahren
56 - 59
VII.
Bereitzustellende Dienste
60 - 73

zum Anfang



Einführung


1. Der vorliegende Rahmen für Musterrechtsvorschriften enthält wichtige Elemente, die Bestandteil umfassender Rechtsvorschriften betreffend häusliche Gewalt sein müssen. Diese Musterrechtsvorschriften sollen gesetzgebenden Körperschaften und Organisationen, die sich bei ihren gesetzgebenden Körperschaften für den Erlaß umfassender Rechtsvorschriften zum Thema häusliche Gewalt einsetzen, Redaktionshilfe bieten.